Ivonne
Schmitt-Dornseiff
Ihre Frauenärztin in Wiesloch
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Di und Do
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Unsere Leistungen
Damit können wir Ihnen helfen ...
Gynäkologie
- Krebsvorsorge und -früherkennung
- Ultraschalluntersuchung der Genitalorgane
- Ultraschalluntersuchung der Brust
- Krebsnachsorge
- Beratung zur Empfängnisverhütung
- Einlage von Hormonspirale und Kupferspirale
-
Geburtshilfe
- Schwangerschaftsbetreuung
- Mutterschaftsvorsorge
- Ultraschalluntersuchung
- 3D-/4D-Ultraschall
- Laboruntersuchungen
- Akupunktur
-
Häufige Fragen
Hier sehen Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Das erste Mal beim Frauenarzt
Es gibt kein bestimmtes Alter, wann man das erste Mal zur Frauenärztin gehen sollte. Wenn ein Mädchen das Bedürfnis hat, Fragen zu stellen in Bezug auf ihren Körper, die Sexualität, Möglichkeiten der Verhütung, Schutz vor sexuell übertragbaren Krankheiten oder anderes, was sie beschäftigt, dann kann sie zu einer Frauenärztin gehen.Unabhängig vom Lebensalter sollte ein Mädchen zu ihrer Frauenärztin gehen, wenn sie Auffälligkeiten, Beschwerden oder Symptome hat, wie zum Beispiel:
• starke Schmerzen während der Periode, starke Periodenblutung oder sehr unregelmäßige Periodenblutung
• die Periode bis zum 16. Lebensjahr ausbleibt
• bei Entwicklungsstörungen oder körperlichen Fehlbildungen
• bei Unterleibsschmerzen, Brennen oder stark riechendem Ausfluss im Genitalbereich
• bei Schmerzen in der Brust
• wenn sie befürchtet, schwanger zu sein oder die „Pille danach“ braucht
Wenn ein Mädchen bis zum 14. Lebensjahr zur Frauenärztin geht, besteht gesetzlich die Pflicht, die Eltern auf Anfrage zu informieren. Zwischen dem 14. und 16. Lebensjahr liegt es im Ermessen der Ärztin, ob in bestimmten Situationen die Eltern informiert werden. Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr kann der Besuch theoretisch vor der Mutter oder dem Vater geheim gehalten werden. Die Ärztin unterliegt dann der Schweigepflicht. Sollte jedoch eine ernsthafte Erkrankung vorliegen oder liegt ein anderer triftiger Grund vor, muss die Ärztin die Eltern informieren, solange Patientinnen noch minderjährig sind.
Das erste Mal bei der Frauenärztin ist für Mädchen häufig sehr aufregend. Beim ersten Termin wird meist zunächst nur ein Gespräch geführt und es geht vor allem darum, Vertrauen zu schaffen und mehr über die Bedürfnisse der jungen Patientin herauszufinden. Es gibt auch dem Mädchen die Möglichkeit, die Ärztin kennenzulernen. Die Notwendigkeit und der Zeitpunkt einer gynäkologischen Untersuchung können dann gemeinsam festgelegt werden. Kommt die junge Patientin allerdings mit Beschwerden, kann eine Untersuchung notwendig werden. Diese wird aber nicht ohne die Zustimmung des Mädchens stattfinden. Es wird hierbei genau erklärt, warum die Untersuchung gemacht wird und was genau passiert.
Selbstverständlich dürfen die Mutter, eine Freundin oder der Freund beim Gespräch mit der Frauenärztin unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Corona Regeln anwesend sein.Nachdem die junge Patientin ihre Fragen stellen konnte und diese beantwortete wurden, hat auch die Frauenärztin beim ersten Besuch einige Fragen:
• Wann war die erste Monatsblutung?
• Wann war die letzte Periode?
• Wie lange dauert die Periode?
• Wie stark ist die Periode?
• Gab es schon Geschlechtsverkehr?
• Werden oder wurden Verhütungsmittel benutzt? Wenn ja, welche?
• Gibt es Allergien, ernste Erkrankungen oder aktuelle gesundheitliche Probleme, auch in der Familie?
• Welche Kinderkrankheiten gab es?
• Welche Impfungen wurden vorgenommen?
Die Untersuchung findet auf einem sogenannten gynäkologischen Stuhl statt. Das ist eine Liege, auf der die Patientin auf dem Rücken liegt und die Füße links und rechts auf am Stuhl angebrachte Stützen ablegt. Zunächst schaut die Ärztin, ob äußerlich Hautveränderungen oder Infektionen zu erkennen sind. Anschließend werden Scheide und Muttermund untersucht, wobei ein Abstrich vom Muttermund und aus dem Gebärmutterhals entnommen wird. Dazu wird eine kleine Bürste eingeführt, um Sekret und Zellgewebe abzustreichen. Dies ist ungewohnt, aber nicht schmerzhaft. Ist die Patientin noch Jungfrau, entfällt der Abstrich. Als nächstes werden die Blase, Gebärmutter und Eierstöcke abgetastet. Aber keine Angst! Die Frauenärztin führt die Untersuchung vorsichtig und behutsam durch, alle Untersuchungsschritte werden genau erklärt. Selbstverständlich kann die Untersuchung jederzeit abgebrochen werden, wenn die Patientin dies wünscht. Manchmal ist es notwendig einen Ultraschall zu machen. Hierbei wird eine stabförmige Ultraschallsonde in die Scheide eingeführt. So können Harnblase, Eierstöcke, Eileiter und Gebärmutter, also alle Organe des kleinen Beckens, schmerzfrei, schonend und ohne Strahlenbelastung untersucht werden. Die Ergebnisse der Untersuchung können sofort am Bildschirm besprochen werden. Diese Untersuchung dauert nur wenige Minuten. Ist die Patientin noch Jungfrau wird diese Untersuchung mit einer Ultraschallsonde über die Bauchdecke gemacht.
Allgemeine Fragen
In jedem Fall muss die Versichertenkarte bzw. ein Versichertennachweis mitgebracht werden, ggf. auch der Impfausweis, Vorbefunde bzw. Operationsberichte. Ebenso sollte der Medikamentenplan und falls vorhanden eine Überweisung mitgebracht werden. Im Falle einer Schwangerschaft bringen Sie bitte den Mutterpass mit. Wenn auffällige Abstriche vorliegen und/oder Kolposkopiebefunde schon erhoben wurden, ist es für die Ärztin wichtig, diese zu kennen, um die weiteren Untersuchungen planen zu können.
Nein, prinzipiell braucht es keine Überweisung von Ihrem Hausarzt. Sie können direkt einen Termin bei uns vereinbaren. Ergibt sich während der Untersuchung bei Ihrem Hausarzt eine spezielle Fragestellung, dann wird ihr Hausarzt Ihnen jedoch eine Überweisung ausstellen, die Sie dann bitte mitbringen.
Die Vorsorgeuntersuchung dient der Früherkennung von Krebs. Die Brust, die äußeren Geschlechtsorgane sowie die Gebärmutter werden abgetastet und es wird ein Abstrich vom Gebärmutterhals gemacht. Falls nötig wird ein Ultraschall von Gebärmutter und Eierstöcken durchgeführt. Die Untersuchungen verlaufen in der Regel schmerzfrei.
Einmal jährlich sollte die Krebsvorsorge in Anspruch genommen werden. Wer die Pille nimmt oder eine Hormonbehandlung erhält, sollte zweimal jährlich zur Kontrolle kommen. Bei Beschwerden empfiehlt sich der sofortige Gang zum Frauenarzt.
Individuelle Gesundheitsleistungen werden in der Regel nicht von den Krankenkassen übernommen. Dazu gehören zum Beispiel Ultraschalluntersuchungen der Brust, der Beckenorgane und zusätzliche Ultraschalle in der Schwangerschaft. Vielen Frauen geben diese Leistungen jedoch zusätzliche Sicherheit. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter.
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